Diagnose (Diagnostische Kriterien)
Die Kriterien zur Diagnose einer Demenz werden in den international gebräuchlichen diagnostischen Leitlinien (DSM 5 [1] und ICD-10 [8]) nicht ganz einheitlich angegeben. Entscheidend ist in allen Kriterien ein Verlust der intellektuellen Fähigkeiten von ausreichender Schwere, um die sozialen und beruflichen Leistungen zu beeinträchtigen.
                                                                                                                                                              
Tabelle 1: Diagnostische Leitlinien für eine Demenz
(in Anlehnung an die ICD-10 Kriterien [8])                                                      

A1.Nachweis einer Abnahme des Gedächtnisses von einem solchen
Ausmaß, dass die Funktionsfähigkeit im täglichen Leben beeinträchtigt ist.
Die Beeinträchtigung des Gedächtnisses betrifft vornehmlich das
Neugedächtnis.

A2.Abnahme der intellektuellen Möglichkeiten
-Beeinträchtigung des Denkvermögens
-Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit

B. Es besteht nicht gleichzeitig ein Delir

C. Verminderung der Affektkontrolle
Vergröberung des Sozialverhaltens und Verminderung des Antriebs

D. Für eine sichere Diagnose sollten die obigen Symptome und
Beeinträchtigungen mindestens sechs Monate bestanden haben                   



Eine wesentliche Schwierigkeit in der Diagnostik der Demenz besteht darin, den demenziellen Abbau als eine über die Norm des normalen Alterns hinausgehende Störung zu erkennen. In Deutschland haben wissenschaftliche Fachgesellschaften (DGPPN und DGN [5]) gemeinsam eine Leitlinie zur Diagnostik von Demenzen veröffentlicht. Es wird zur Sicherung der Diagnose eine neuropsychologische Testung z.B. Mini-Mental Status Test [Folstein et al.,1975] und eine Untersuchung mit einem bildgebendem Verfahren CT oder MRT zur Differenzierung der verschiedenen Demenzformen empfohlen.